Produkt zum Begriff Reha:
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Gymnastikball Reha 65cm Sm
Gymnastikball Reha 65cm Sm 1 Stück - von Rehaforum Medical GmbH - Versand: 2,95 €, ab 18 € versandkostenfrei
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hypo-A Reha I Paket Kombipackung 1 Stück - von Hypo-A GmbH - Kategorie: Kombipräparate - versandkostenfrei
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Hypo A Reha I Paket
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JAKO Comfort Reha Schuhe 728 - white 36
Erlebe ein neues Level an Komfort mit unserem Comfortschuh Comfort. Dank der innovativen Fast-Dry Lining Technologie trocknet das Material blitzschnell, damit du dich immer frisch fühlst. Der praktische Klettverschluss sorgt für eine individuelle Passform, während die extra Hallensohlen ohne Abriebeffekt für eine lange Lebensdauer garantieren. Mit der ShockAbsorb EVA-Zwischensohle erlebst du optimale Dämpfungseigenschaften, egal ob du den ganzen Tag unterwegs bist oder dich in der Freizeit bewegst. Das weiche Innenfutter mit gehunterstützenden Versteifungen bietet ein angenehmes Tragegefühl, das deine Füße lieben werden. Produktdetails: Schnelltrocknendes Material durch Fast-Dry Lining Technologie Mit Klettverschluss Extra Hallensohlen ohne Abriebeffekt ShockAbsorb EVA-Zwischensohle mit optimalen Dämpfungseigenschaften
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Habe ich Anspruch auf Reha?
Um zu klären, ob du Anspruch auf eine Rehabilitation hast, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine ärztliche Diagnose, die Notwendigkeit einer Rehabilitation zur Wiederherstellung deiner Gesundheit oder zur Vermeidung von Verschlimmerungen sowie die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Es ist ratsam, sich mit deiner Krankenkasse oder Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob du Anspruch auf eine Reha hast. Dort können sie dir genauere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf einer möglichen Rehabilitation geben.
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Wer hat Anspruch auf Reha Maßnahmen?
Wer hat Anspruch auf Reha Maßnahmen? Reha Maßnahmen stehen grundsätzlich allen gesetzlich Versicherten zu, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit, zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur beruflichen Wiedereingliederung dienen. Die Notwendigkeit und Art der Reha Maßnahmen werden von Ärzten und anderen Fachleuten festgestellt und von den zuständigen Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern genehmigt. Auch Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Reha Maßnahmen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
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Wie oft Anspruch auf onkologische Reha?
Wie oft hat man Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation? Der Anspruch auf onkologische Reha hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Krankheitsverlauf, den Behandlungsmaßnahmen und dem Gesundheitszustand des Patienten. In der Regel kann eine onkologische Rehabilitation mehrmals in Anspruch genommen werden, wenn sie medizinisch notwendig ist. Es ist wichtig, dass der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Reha bestätigt und die Krankenkasse diese bewilligt. Eine regelmäßige Evaluation des Rehabilitationsbedarfs kann dazu führen, dass weitere Maßnahmen genehmigt werden.
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Haben Rentner Anspruch auf eine Reha?
Haben Rentner Anspruch auf eine Reha? Ja, Rentner haben grundsätzlich genauso wie Arbeitnehmer Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, wenn sie gesetzlich rentenversichert sind. Die Rentenversicherungsträger übernehmen die Kosten für eine Reha-Maßnahme, wenn diese medizinisch notwendig ist, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Rentner müssen jedoch die Voraussetzungen für eine Reha erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist wichtig, dass Rentner frühzeitig mit ihrem behandelnden Arzt und der Rentenversicherung klären, ob eine Reha für sie in Frage kommt.
Ähnliche Suchbegriffe für Reha:
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Hypo-A Reha I Paket 1 ST
Produkteigenschaften: Bezeichnung: Nahrungsergänzungsmittel - Kombinationspackung Verwendung/Anwendung/Verzehrempfehlung: Lachsöl: 2 bis 4 Kapseln täglich mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Vitamin B–Komplex plus: 1 Kapsel täglich mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Spurenelemente: 1 Kapsel täglich mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Magnesium–Calcium: 2 x 2 Kapseln täglich mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Nährwertdeklaration: Lachsöl: Durchschnittlicher Gehalt pro 2 Kapseln % des empf. Tagesbedarfs* pro 100 g Energie 41 kJ/9,8 kcal 2905,3 kJ/691,7 kcal Fett 1010,0 mg 79,6 g • davon gesättigte Fettsäuren 270,0 mg 18,9 g Kohlenhydrate 0,0 mg 0,0 g • davon Zucker 0,0 mg 0,0 g Eiweiß 210 mg 14,7 g Salz 0,4 mg 0,1 g Fischöl 1000 mg 70 g • davon EPA 180 mg ** 12,6 g • davon DHA 120 mg ** 8,4 g Vitamin E (TE) 20 mg 166,60% 1,4 g Vitamin B-Komplex plus: Durchschnittlicher Gehalt pro Kapsel % des empf. Tagesbedarfs* pro 100 g Energie 4,3 kJ/1,0 kcal 866,7 kJ/204,1 kcal Fett < 0,001 g < 0,5 g Kohlenhydrate 0,26 g 53,1 g Eiweiß < 0,001 g < 0,5 g Vitamin B1 3,3 mg 300% 673,5 mg Vitamin B2 4,2 mg 300% 857,1 mg Vitamin B6 4,2 mg 300% 857,1 mg Vitamin B12 7,5 μg 300% 1.530,6 μg Biotin 150 μg 300% 30.612,2 μg Folsäure 600 μg 300% 122.449 μg Niacin (NE) 48 mg 300% 9.795,9 mg Pantothensäure 18 mg 300% 3.673,5 mg Zink 10 mg 100% 2.040,8 mg Mangan 4 mg 200% 816,3 mg Spurenelemente: Durchschnittlicher Gehalt pro Kapsel % des empf. Tagesbedarfs* pro 100 g Energie 4,7 kJ/1,1 kcal 854,5 kJ/200 kcal Fett 0,004 g 0,7 g • davon gesättigte Fettsäuren 0,0 g 0,0 g Kohlenhydrate 0,08 g 14,5 g • davon Zucker 0,01 g 1,8 g Ballaststoffe 0,3 g 54,5 g Eiweiß 0,05 g 9,1 g Salz < 0,001 g < 0,1 g Zink 10 mg 100% 1.818 mg Mangan 4 mg 200% 727 mg Chrom 100 μg 250% 18.181,8 μg Selen 100 μg 182% 18.181,8 μg Magnesium-Calcium: Durchschnittlicher Gehalt pro 4 Kapseln % des empf. Tagesbedarfs* pro 100 g Energie 23,4 kJ/5,6 kcal 1008,6 kJ/241,4 kcal Fett 0,0 g 0,0 g • davon gesättigte Fettsäuren 0,0 g 0,0 g Kohlenhydrate 1,2 g 151,7 g • davon Zucker 0,0 g 0,0 g Ballaststoffe < 0,5 g 15,5 g Eiweiß 0,0 g 0,0 g Salz < 0,001 g 0,04 g Magnesium 300 mg 80% 12.931 mg Calcium 300 mg 37,50% 12.931 mg * Referenzmenge nach Verordnung (EU) 1169/2011 ** keine Referenzmenge nach EU-Verordnung vorhanden Zutaten: Lachsöl: Mischfischöle , Gelatine, Feuchthaltemittel Glycerin, Wasser, natürliches Vitamin E (RRR–alpha–Tocopherol–Konzentrat). Vitamin B–Komplex plus: Inulin, Hydroxypropylmethylcellulose, Zinkgluconat 16,3%, Nicotinamid 10,8%, Mangangluconat 7,4%, Calcium–D–Pantothenat 4,5%, d–Biotin 3,4%, Pyridoxinhydrochlorid 1,2%, Riboflavin 0,94%, Thiaminhydrochlorid 0,93%, Cyanoco
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Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Anspruch auf eine Rehabilitation haben grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls in ihrer körperlichen oder psychischen Gesundheit beeinträchtigt sind. Die Notwendigkeit einer Reha wird von Ärzten oder anderen medizinischen Fachkräften festgestellt. Dabei spielen individuelle gesundheitliche, berufliche und soziale Faktoren eine Rolle. Die Rehabilitation dient dazu, die Gesundheit wiederherzustellen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Kosten für eine Reha werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
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Wann Anspruch auf Reha nach AHB?
Wann Anspruch auf Reha nach AHB? Nach einer Anschlussheilbehandlung (AHB) haben Patienten grundsätzlich Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, wenn weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Die Entscheidung über die Gewährung einer Reha erfolgt in der Regel nach ärztlicher Untersuchung und Einschätzung des Rehabilitationsbedarfs. Es ist wichtig, dass der Antrag auf Rehabilitation rechtzeitig gestellt wird, um nahtlos an die AHB anschließen zu können. Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Unfallversicherung übernommen, je nach individueller Situation und Versicherungsstatus.
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Wann habe ich Anspruch auf eine Reha?
Grundsätzlich hast du Anspruch auf eine Reha, wenn deine Gesundheit durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt ist und eine medizinische Rehabilitation notwendig ist, um deine Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Die Kosten für eine Reha werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Reha wird von Ärzten und medizinischen Fachkräften getroffen, die deine individuelle Situation und Bedürfnisse berücksichtigen. Es ist wichtig, frühzeitig mit deinem behandelnden Arzt über eine mögliche Reha zu sprechen, um die bestmögliche Unterstützung für deine Genesung zu erhalten.
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Wann hat man Anspruch auf eine Reha?
Man hat Anspruch auf eine Reha, wenn ein Arzt feststellt, dass eine medizinische Rehabilitation notwendig ist, um die Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Dies kann beispielsweise nach einer Operation, einer schweren Krankheit oder einem Unfall der Fall sein. Zudem muss die Reha-Maßnahme vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Antrag auf eine Reha zu stellen.
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